Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Nässe auf den Feldern Europawahl 2024 DLG-Feldtage 2024

topplus Bedarfsgerechte Düngung

Ampel einig bei Düngegesetznovelle: Verursacherprinzip in Roten Gebieten!

Bedarfsgerechte Düngung in Roten Gebieten? Das soll mit der Novelle des Düngegesetzes möglich werden, auf die sich die Ampelfraktionen jetzt geeinigt haben.

Lesezeit: 5 Minuten

Die Novelle des Düngegesetzes lag lange auf Eis. Nun haben sich die Ampelfraktionen auf einen Kompromiss verständigt. Größte Neuerung: Das Verursacherprinzip soll wieder umgesetzt werden. Landwirte, die ihre Auflagen erfüllen, können damit in Zukunft auch wieder in Roten Gebieten bedarfsgerecht düngen. Aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes (DBV) reicht das aber längst nicht aus.

Erleichterungen bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung

Das Wichtigste zum Thema Ackerbau dienstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

In der Diskussion zum Gesetzesentwurf hatten Landwirten und auch der Deutsche Bauernverband (DBV) gefordert, dass ein Weg geschaffen werden soll, einzelbetriebliche Erleichterungen in roten Gebieten zu ermöglichen. Das soll nun mit einer Erweiterung des Düngegesetzes umgesetzt werden. Konkret soll ein Monitoring die Grundlagen für einzelbetrieblichen Ausnahmen ermöglichen. Zudem werden im neuen Entwurf die Voraussetzungen für Ausnahmen „insbesondere nach Verursachungsbeiträgen“ ausgerichtet. Die Stoffstrombilanz bleibt im Übrigen Teil des Pakets. Sie wird laut Entwurf allerdings umbenannt und heißt künftig „Nährstoffbilanz“.

Über die entsprechenden Verordnungen können nun die Länder mittelfristig gezielte Maßnahmen ergreifen, um diejenigen Landwirte zu entlasten, die nachweislich nicht zur Nitratbelastung beitragen. Das BMEL soll zudem regeln, dass die im Rahmen des Monitorings von den Betrieben an die Landesbehörden übermittelten Daten anonymisiert an die Bundesebene weitergegeben werden, sodass auf Bundesebene die Modellierung in anonymer Form stattfinden kann. Damit sollen die Betriebsdaten der Landwirte wirksam geschützt werden. In einer Entschließung wollen die Ampelfraktionen Anforderungen an die Nährstoffbilanz- und an die Monitoringverordnung festlegen, die beide nach der Verabschiedung des Düngegesetzes umgehend auf den Weg gebracht werden sollen.

Viele Ausnahmen

Beide Verordnungen sollen bürokratiearm ausgestaltet werden. Bei der Bilanzierung von Stoffströmen sollen die Besonderheiten der unterschiedlichen Betriebstypen, der Anbau- und Absatzverfahren und insbesondere des Obst- und Gemüsebaus berücksichtigt werden. In der Nährstoffbilanzverordnung soll es eine Reihe von Ausnahmen geben, unter anderem für Betriebe mit weniger als 15 ha, für viehhaltende Betriebe mit einem Nährstoffanfall von weniger als 750 kg Stickstoff aus Wirtschaftsdüngern, zudem für Betriebe, die weniger als 750 Kilogramm Gesamtstickstoff in Form von Wirtschaftsdüngern aufnehmen, für Biogasanlagen mit einer Nährstoffzufuhr oder -abgabe von weniger als 750 kg Stickstoff in Form von Wirtschaftsdünger. Zudem soll es Ausnahmen für Flächen geben, auf denen nur Zierpflanzen oder Weihnachtsbaumkulturen angebaut werden, ferner für Baumschul- , Rebschul-, Strauchbeeren- und Baumobstflächen, nicht im Ertrag stehende Dauerkulturflächen des Wein- oder Obstbaus sowie Areale, die der Erzeugung schnellwüchsiger Forstgehölze zur energetischen Nutzung dienen.

Flexiblere Fristen

Flexibler und praxisorientierter gestaltet werden sollen die Bezugszeiträume für die Nährstoffbilanzierung. Die Fristen für die betriebliche Aufzeichnung soll von drei Monaten nach Zu- beziehungsweise Abfuhr auf sechs Monate nach Ablauf des Bezugszeitraums verlängert werden. Angepasst werden soll das Berechnungs- und Bewertungssystem für Stickstoff, um konsistente Vorgaben im Düngerecht zu schaffen und unterschiedliche Anforderungen an die Betriebe zu vermeiden. Perspektivisch aufgehoben werden soll laut Entschließung die Bewertung nach einem pauschalen, zulässigen Bilanzwert von 175 Kilogramm Stickstoff pro Hektar. An dessen Stelle soll schrittweise ein einzelbetrieblich zulässiger Bilanzwert treten.

Konrad: Verursacherprinzip schnellstmöglich umsetzen

Aus Sicht der stellvertretenden Vorsitzenden der FDP-Bundestagsfraktion, Carina Konrad, ist mit der Einigung ein echter Durchbruch gelungen. Sie stellt fest: „Erstmals legen wir einen Weg für die Praxis an, wie sie von strikten Auflagen und Einschränkungen bei der Düngung befreit werden kann, wenn landwirtschaftliche Betriebe ordnungsgemäß wirtschaften und daher nachweislich nicht Verursacher für Gewässerverschmutzung sind.“

Konrad zufolge war es den Freien Demokraten wichtig, dass das Verursacherprinzip schnellstmöglich einkehrt: „Deshalb haben wir gesetzlich nun eine Perspektive für Erleichterungen geschaffen. Grundlage wird ein Monitoring sein, das Deutschland zur Beendigung des Nitratverletzungsverfahrens bereits der EU zugesagt hat und auf das auch die Praxis drängt, um zum Verursacheransatz zurückzukehren.“ Im nächsten Schritt müssten die entsprechenden Verordnungen vom BMEL zusammen mit den Ländern möglichst unbürokratisch, praxistauglich und verursachergerecht entwickelt werden."

Miersch: Guter Ausgleich zwischen Praxis und Gewässerschutz

Laut dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Matthias Miersch, werden das Monitoring und die Nährstoffbilanzverordnung zukünftig zusammen die zentralen Elemente sein, um Landwirte in mit Stickstoff belasteten Gebieten von Auflagen entlasten zu können und für weniger Nitrat im Grundwasser zu sorgen. "Damit haben wir einen guten Ausgleich zwischen den Forderungen der Allgemeinheit nach einem hohen Schutzstandard für das Grundwasser und den Interessen von Landwirtinnen und Landwirten an praxistauglichen Regeln für die Düngung erreicht“, so Miersch.

Nach Überzeugung der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden von Bündnis 90/Die Grünen, Dr. Julia Verlinden, stellt ein bundesweites Wirkmonitoring sicher, dass diejenigen, die nachhaltig wirtschaften und damit Wasser und Boden schützen, entlastet werden. "Damit schaffen wir auch in den sogenannten roten Gebieten einen Pfad für die Betriebe, den die unionsgeführte Vorgängerregierung ihnen verwehrt hatte", betont Verlinden.

Rukwied: Chance für Bürokratieabbau vertan

DBV-Präsident Joachim Rukwied sieht allerdings noch erheblichen Nachbesserungsbedarf: „Die Absichtserklärung für mehr Verursachergerechtigkeit im Düngerecht reicht bei Weitem nicht aus. Wir Bauern brauchen eine konkrete Ausgestaltung und eine verbindliche Festlegung. Die lange angekündigten Erleichterungen im Düngerecht für gewässerschonend wirtschaftende Betriebe in Roten Gebieten sind immer noch nicht auf den Weg gebracht. Zudem konnte sich die Regierungskoalition nicht darauf verständigen, die EU-rechtlich nicht geforderte Stoffstrombilanz zu streichen, sondern kündigt lediglich Erleichterungen an. Dies bringt keinen erkennbaren Nutzen für den Gewässerschutz, führt aber zu Bürokratie bei den Betrieben. Hier wurde eine Chance für den Bürokratieabbau vertan. Den Anspruch der Regierungsfraktionen für einen ernsthaften Bürokratieabbau im Düngerecht sehe ich damit als gescheitert an.“

Mehr zu dem Thema

top + Willkommensangebot: 3 Monate für je 3,30€

Alle digitalen Inhalte und Vorteile eines top agrar Abos

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.